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US-amerikanische Staatsbürgerschaftsurkunde für Oscar Weber, 1936
© Sammlung Deutsches Auswandererhaus, Schenkung Sieglinde Drutschmann

Der Tischler Oscar Weber aus Wesermünde wandert 1927 in die USA aus. Eine Absichtserklärung zur Einbürgerung gibt er jedoch erst am 27. April 1935 ab. Zwei Jahre danach, am 13. September 1937, erhält er die US-amerikanische Staatsbürgerschaft.

Bereits das Naturalization Law von 1795 besagt, dass eine Einbürgerung nach fünf Jahren Leben in den USA erfolgen kann, sofern die Absicht dazu zwei Jahre zuvor erklärt worden und die Person von „gutem Charakter“ war.

Bis heute wird es in den USA ähnlich gehandhabt: Laut Immigration and Nationality Act muss eine Person für die Einbürgerung legal eingewandert sein, mindestens 18 Jahre alt sein, mindestens fünf Jahre in den USA gelebt haben (und während der fünf Jahre vor Antragsstellung mindestens 30 Monate physisch im Land anwesend gewesen sein) und darf keine Vorstrafen haben. In einem Einbürgerungstest muss sie zudem ausreichende Englischkenntnisse sowie Kenntnisse der Geschichte und des Regierungssystems der USA nachweisen.