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Australische Einbürgerungsurkunde für Barbara Kissling, 1967
© Sammlung Deutsches Auswandererhaus

Barbara Kissling und ihr Mann Wilfried, von Beruf Zimmermann, entschließen sich 1959 zur Auswanderung nach Australien. Während es in Deutschland schwer ist, ein Auskommen zu finden, werden dort Facharbeiter dringend gesucht. Ende Januar 1960 kommt das Bochumer Ehepaar gemeinsam mit seinen zwei Kindern in Melbourne an. Sieben Jahre später, am 15. September 1967, erhält Barbara Kissling die australische Staatsbürgerschaft.

Bis 1949 gab es keine eigene australische Staatsbürgerschaft; wer in Australien geboren oder eingebürgert wurde, war britischer Staatsbürger. Das ändert sich mit dem Inkrafttreten des Nationality and Citizenship Act. Um die australische Staatsbürgerschaft zu erlangen, dürfen Ausländer:innen frühestens ein Jahr nach ihrer Einreise eine Willenserklärung auf Einbürgerung abgeben. Frühestens zwei Jahre (und spätestens sieben Jahre) nach Abgabe dieser Willenserklärung kann der Antrag auf Erteilung einer Einbürgerungsurkunde erfolgen.

Seit dem Australian Citizenship Act 2007 kann Ausländer:innen die australische Staatsbürgerschaft verliehen werden, wenn sie mindesten 18 Jahre alt sind, mindestens vier Jahre im Land gelebt haben, ein Jahr lang einen ständigen Wohnsitz haben, einen „guten Charakter“ aufweisen und Englischkenntnisse sowie „angemessene“ Kenntnisse über Australien nachweisen können.